Trauung

Man kann sich auf verschiedenste Art und Weise trauen lassen. Sei es kirchlich (katholisch, evangelisch) oder standesamtlich. Hier finden Sie einige Informationen zu den gängigsten Arten der Trauungsmöglichkeiten.

Standesamtliche Trauung

Um heiraten zu können müssen sie 18 jahre alt sein und dürfen nicht mehr in einer anderen Ehe leben. Sollte ein Partner unter 18 sein darf dieser nur mit Einwilligung der Eltern heiraten. Das Aufgebot für die Hochzeit kann frühestens 6 Monate vor der Eheschliessung bestellt werden. Je früher man einen Termin macht, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit das der gewünschte Termin noch frei ist. Auch außerhalb der normalen Zeiten kann es möglich sein sich trauen zu lassen. Das muss aber mit den Standesbeamten abgeklärt werden und man kann in diesen Fall einen Extraobolus einplanen. In großen Standesämtern kann es der Fall sein, das der zuständige Standesbeamte erst kurz vorher festgelegt wird. Sollte dies der Fall sein wird er mit dem zukünftigen Ehepaar und den Trauzeugen vorher ein Gespräch führen, um alles Notwenige abzuklären. Sollten Sie Interesse an einer ganz bestimmten Rede haben, dann gehen Sie lieber schon ein paar Wochen früher zum Standesamt und besprechen alles notwendige.

Zu beachten ist, das Sie alle nötigen Unterlagen mitbringen müssen.
* Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern - beim Standesamt der Eltern erhältlich. Wurden die Eltern in der ehemaligen DDR oder im Ausland getraut, so müssen Sie eine Abstammungsurkunde vorlegen, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten. Das Gleiche gilt auch bei einer nichtehelichen Geburt und Adoption.

* Für im Ausland Geborene gilt, das Vorzeigen einer übersetzen Geburtsurkunde mit der Elternangabe, von einem vereidigtem Dolmetscher.

* Benötigt werden in jedem Fall der Personalausweis oder der Reisepass und die Aufenthaltsgenehmigung - beim Einwohnermeldeamt erhältlich.

* Sind Sie geschieden oder verwitwet? Dann ist ein amtlicher Vermerk der Scheidung oder der Totenschein mitzubringen.

* Ausländer müssen zusätzlich noch ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis ihres Landes und eine Bescheinigung des dortigen deutschen Konsulats vorlegen.

Da die Gebühren für die benötigten Papiere und evtl. Duplikate (für abhanden gekommene Unterlagen) in den einzelnen Ämtern variieren, entnehmen Sie dies bitte selbst bei dem für Sie zuständigen Ämtern.

Evangelische Trauung

Zieht man eine evangelische Trauung vor, kann man sich entweder in der Gemeinde der Braut / des Bräutigams oder am Wohnort beider anmelden. Möchten Sie dennoch in einer anderen Kirche heiraten, so benötigen Sie einen Entlassungsschein der zuständigen Gemeinde. Oft ist es der Fall, das vor einer evangelischen Trauung der Pfarrer kontaktiert wird und gleich alle relevanten Dinge abgeklärt werden. Sollte der Pfarrer aus irgendeinem Grund (Einer der Partner war schon mal verheiratet oder gehört einer nichtchristlichen Konfession an...) Einwände gegen die Trauung haben, können Sie es bei einer selbständigen evangelischen Landeskirche versuchen. Sie haben meist unabhängige Kirchenordnungen und können in Trauungsfragen voneinander abweichen. Fragen Sie das jeweilige zuständige Pfarramt nach Auskunft.

Katholische Trauung

Die Grundvoraussetzung ist das beide Partner katholisch sind und noch nie verheiratet gewesen sein dürfen. Die Trauung findet in der Gemeinde der Braut statt. Sollte nur der Bräutigam katholisch sein ist es der umgekehrte Fall. Auch hier gilt, mögen Sie lieber in einer anderen Kirche getraut werden, dann benötigen Sie dafür einen Überweisungsschein von Ihrem Pfarrer.

Nach der Anmeldung wird Sie ihr Pfarrer zu einem Brautunterricht einladen. Das heißt, es werden alle organisatorischen Aspekte geklärt und über die Grundsätze einer katholischen Ehe gesprochen. Waren Sie schon einmal verheiratet, dürfen Sie kein zweites Mal katholische heiraten. Es sei denn, das Kirchengericht erklärt diese Ehe für nichtig. War einer der Partner schon verheiratet, wurde aber nicht katholisch getraut, erkennt die katholische Kirche diese Ehe nicht an und sie dürfen katholischh heiraten.

Ökumenische Trauung

Sollten beide Partner unterschiedlichen kirchlichen Konfessionen angehören (evangelisch und katholisch) besteht heutzutage die Möglichkeit das beiden heiraten können, ohne das einer in die Konfession des Partners konvertiert. Bei der Trauung sind ein evangelischer und ein katholischer Pfarrer anwesend. Findet die Trauung in einer evangelischen Kirche statt muss das Ehepaar beim evangelischen Pfarrer einen Dispens beantragen.


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