Scheidungen

Wenn die Liebe zwischen zwei Partnern so gefestigt ist, dass man den nächsten Schritt wagen kann, ist es Zeit für die Verlobung. Aber was bedeutet es sich zu verloben und was muss alles beachtet werden?

Von Scheidung spricht man, wenn es zwischen dem Ehepaar unüberbrückbare Differenzen gibt, und sie ihre Ehe auflösen möchten, um getrennte Wege zu gehen. Als erstes muss man per Heiratsurkunde beweisen, das man auch wirklich verheiratet war.

Heutzutage gibt es nur noch ein Grund, der zu einer Scheidung führt. Die Ehe muss gescheitert sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Das heißt auf gut deutsch, das beide Ehepartner nichts mehr gemeinsam haben (Damit ist nicht nur ein anderer Wohnort gemeint.), die Beziehungen abgebrochen wurden (auch wenn es nur einseitig ist) oder wenn ein Ehepartner die eheliche Gesinnung verloren hat.

Als Merkmale für das Scheitern einer Ehe gelten: eine räumliche Trennung (in der Regel ein Jahr), kein Geschlechtsverkehr mehr, die Bindung an einen anderen Partner, der Abbruch des Kontakts zum anderen Partner und die Absicht die Ehe scheiden zu lassen.

Nach einem Jahr wird bei Fortbestehen der genannten Merkmale die Ehe einverständlich geschieden. Sollte einem Ehepartner dieses eine Jahr als unzumutbare Härte erscheinen (bezogen auf den anderen Partner - Gewalttätigkeiten, Missbrauch, beide haben einen neuen Lebenspartner...), kann die Ehe schon eher als nach einem Jahr geschieden werden.

Es gibt noch weitere gesetzliche Regelungen auf die wir in dieser Rubrik aber noch nicht weiter eingehen.


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