Neben dem romantischen Aspekt einer Hochzeit gibt es natürlich auch viele Rechte und Pflichten, die beachtet werden müssen.
Berufswahl:
Beide Ehepartner verpflichten sich mit ihrer jeweiligen Arbeit den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
Gütergemeinschaft:
Eine Gütergemeinschaft bedarf einer notariellen Beurkundung. Der Besitz beider Ehepartner, den sie in die Ehe mit einbringen, wird dabei zu einem verschmolzen. Beide verfügen gemeinsam darüber. Im Falle einer Scheidung wird das Vermögen geteilt.
Gütertrennung:
Eine Gütertrennung kann nur durch einen Ehevertrag vereinbart werden, der notariell beglaubigt ist. Die Idee dahinter ist die, dass die Ehepartner ihr Vermögen trennen. Bei der Eheschließung werden alle Besitzstände aufgelistet und über die Jahre aktualisiert.
Familienunterhalt:
Die Ehepartner sind verpflicht während ihrer Ehe durch ihre Arbeit und ihr Vermögen zum Unterhalt der Familie beizutragen. Der haushaltsführende Ehegatte hat Anspruch auf Haushaltsgeld und ein Taschengeld für persönliche Bedürfnisse.
Haushaltsführung:
Die Haushaltsführung muss durch beide Ehepartner gemeinschaftlich geregelt werden. Leitet ein Partner die Haushaltsführung, so übernimmt er damit die Verantwortung über den Haushalt. Der andere Ehepartner hat je nach Größe des Haushalts und der Kinderzahl sowie seiner eigenen Berufstätigkeit im Haushalt mitzuhelfen.